Apropos ‘Kinder bekommen Ja oder Nein?’, da gab es doch letztens so eine Debatte. Wir haben hier mal ein kleines Beispiel aus der Praxis. Denn wenn es um die sogenannte Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, ist der Kita-Platz nicht die einzige Hürde. Wer ein Kind in den Kindergarten geben will, braucht auch einen Kita-Gutschein. Dass man sich schon früh um einen Platz bemühen muss, wird einem eingebläut, bevor man überhaupt nur an Kinder denkt. Und das mit dem Gutschein, den man beim Jugendamt beantragt, sei dann kein Problem mehr. Doch ist ein Elternteil Freiberufler, kann es etwas kompliziert werden.

Verlangt wird dann nämlich ein „aktueller Nachweis über die Selbstständigkeit“, um den „Bedarf“ festzustellen. Nachzuweisen ist das zum Beispiel durch einen Honorarvertrag, KSK-Nachweis oder die Bestätigung eines Auftraggebers. Doch woher nehmen, wenn man die letzten Monate damit verbracht hat, das Kind groß zu kriegen? Die KSK entlässt seine Mitglieder nach Ablauf des Mutterschutzes, wenn nicht sofort wieder eine Tätigkeit aufgenommen wird, dieser Nachweis fällt also weg. Und den Einwand, man könne ja keine Arbeit nachweisen, weil man erst arbeiten könne, wenn das Kind in der Kita sei, kann die Sachbearbeiterin nicht nachvollziehen. Die Absurdität der Situation auch nicht. Dann könne sie einen Gutschein leider erst ausstellen, wenn das Kind 1 Jahr alt sei und damit ein Anspruch auf 4 bis 5 Stunden Betreuung bestehe.

Aber die Akquise ist doch Teil der Arbeit? Nein, nicht beim Berliner Jugendamt im Jahr 2014. Aber man wolle doch wieder anfangen zu arbeiten, nur brauche man eben die Zeit dafür!? Die reine Absicht würde nicht ausreichen. Aber wenn man doch schon einen dieser raren Plätze in einer Kindertagesstätte habe? Das interessiere sie nicht, sagt die Sachbearbeiterin, man müsse erst nachweisen, das man auch wirklich eine Auftrag habe. Absurd, sagt man. Leckt mich doch, denkt man und fragt sich, ob man jetzt wirklich eine Auftragsbestätigung fälschen muss.

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